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   VGH Hessen, 28.09.1988 - 5 UE 1228/84   

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https://dejure.org/1988,22807
VGH Hessen, 28.09.1988 - 5 UE 1228/84 (https://dejure.org/1988,22807)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.09.1988 - 5 UE 1228/84 (https://dejure.org/1988,22807)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. September 1988 - 5 UE 1228/84 (https://dejure.org/1988,22807)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Hessen (Leitsatz)

    § 2 Abs 1 KAG HE, § 11 Abs 1 KAG HE, § 112 Abs 5 KAG HE
    Beitragsfähige Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Hessen, 02.11.1995 - 5 UE 758/93

    Beitragsfähigkeit einer verändernden Erneuerung

    Die angefochtene Entscheidung weiche vom Urteil des Senats vom 28. September 1988 - 5 UE 1228/84 - ab.

    Die vom erkennenden Senat entwickelte Rechtsprechung, daß eine beitragsfähige Erneuerung des Leitungsnetzes dessen Ersetzung zu mehr als 50 % erfordert (vgl. Beschluß vom 6.11.1986 - 5 TH 725/84 - HSGZ 1987, 76, sowie Urteile vom 21.1.1987 - 5 UE 999/86 - HSGZ 1988, 367, und vom 28.9.1988 - 5 UE 1228/84 - KstZ 1989, 216 = GemHH 1989, 237 = HSGZ 1989, 303), betrifft den Fall eines Leitungsaustausches, der  i s o l i e r t - also ohne Einbindung in ein auch zentrale Einrichtungsteile umfassendes Bauprogramm - durchgeführt wird.

  • VGH Hessen, 08.01.2018 - 5 A 1551/17

    Straßenausbaubeitrag

    Um das Leitungsnetz als solches und nicht nur einzelne Leitungen als erneuert ansehen zu können, muss nach der bereits vor geraumer Zeit entwickelten Rechtsprechung des Senats ein Anteil von über 50 % des vorhandenen Leitungsbestandes erneuert werden (Urteile vom 21. Januar 1987 - 5 UE 999/85 -, HSGZ 1988, 367, und vom 28. September 1988 - 5 UE 1228/84 -, HSGZ 1989, 303, beide auch Juris).
  • VGH Hessen, 19.08.2015 - 5 A 1078/14

    Wasserbeitrag

    Für die Frage in derartigen Fällen, ab wann die Vielzahl einzelner Unterhaltungsmaßnahmen so bedeutend ist, dass ihre Qualität als Maßnahme der Unterhaltung des Netzes in die Qualität einer Erneuerung des Netzes umschlägt, stellt der Senat seit langem darauf ab, ob der ersetzte Leitungsbestand 50 % des gesamten Netzes überschreitet (vgl. Urteile vom 21. Januar 1987 - 5 UE 999/86 -, HSGZ 1988, 367, und vom 28. September 1988 - 5 UE 1228/84 -, KStZ 1989, 216 = HSGZ 1989, 303).
  • VGH Hessen, 17.11.2011 - 5 A 3140/09

    Vorausleistung auf einen Abwasserergänzungsbeitrag

    In Bezug auf das Leitungsnetz hat der Senat für die Annahme einer beitragsfähigen Erneuerung in früheren Jahren das Kriterium entwickelt, dass der erneuerte Anteil des Netzes über 50 % des vorhandenen Leitungsbestandes betragen müsse (vgl. Urteile vom 21. Januar 1987 - 5 UE 999/86 -, HSGZ 1988, 367, und vom 28. September 1988 - 5 UE 1228/84 -, HSGZ 1989, 303).
  • VG Koblenz, 20.11.2006 - 4 K 221/06

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, Beitragsfähigkeit von Kosten für das

    Bei leitungsgebundenen Einrichtungen verlangt die Rechtsprechung, dass mehr als 50 % des Netzes nach einem einheitlichen Plan und in einheitlicher Ausführung ausgetauscht werden (Hessischer VGH, Urteil vom 21.01.1987, - 5 UE 999/86 -, HSGZ 1988, 367 und Urteil vom 28.09.1988, - 5 UE 1228/84 -, KStZ 1989, S. 216).
  • VGH Hessen, 25.05.2012 - 5 B 443/12

    Kommunalabgabenrecht (Hessen): beitragsfähige Erneuerung einer leitungsgebundenen

    In Bezug auf das Leitungsnetz hat der Senat für die Annahme einer beitragsfähigen Erneuerung, die reine Unterhaltungsmaßnahmen überschreitet, in früheren Jahren das Kriterium entwickelt, dass der erneuerte Anteil des Netzes 50 % des vorhandenen Leitungsbestandes übersteigen müsse (vgl. Urteil vom 21. Januar 1987 - 5 UE 999/85 -, HSGZ 1988, 367, und vom 28. September 1988 - 5 UE 1228/84 -, HSGZ 1989, 303).
  • VGH Hessen, 12.07.2011 - 5 B 1114/11

    Abwasserbeitrag

    Für die Frage in derartigen Fällen, ab wann die Vielzahl einzelner Unterhaltungsmaßnahmen so bedeutend ist, dass ihre Qualität als Maßnahme der Unterhaltung des Netzes in die Qualität einer Erneuerung des Netzes umschlägt, stellt der Senat in seiner Rechtsprechung seit langem darauf ab, ob der ersetzte Leitungsbestand 50 % des gesamten Netzes überschreitet (vgl. Urteile des Senats vom 21. Januar 1987 - 5 UE 999/86 -, HSGZ 1988, 367, und vom 28. September 1988 - 5 UE 1228/84 -, KStZ 1989, 216 = HSGZ 1989, 303).
  • VGH Hessen, 04.05.1999 - 5 TG 170/98

    Kommunalabgaben: zur beitragsfähigen Erneuerung einer leitungsgebundenen

    Das Verwaltungsgericht hat angenommen, dass es sich bei der Baumaßnahme, zu deren Finanzierung die Antragsgegnerin Vorausleistungen erhebt, nicht um eine beitragsfähige Erneuerung im Sinne des § 11 Abs. 1 KAG handelt, da der Anteil auszuwechselnder Leitungen am Gesamtbestand des Ortsteilnetzes nach einer Berechnung der Planungsgemeinschaft vom 12. November 1996 nur 38, 8 % ausmache und somit den in der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 21. Januar 1987 - 5 UE 999/86 -, HSGZ 1988 S. 367, und vom 28. September 1988 - 5 UE 1228/84 -, KSTZ 1989 S. 216 = HSGZ 1989 S. 303 = GemHH 1989 S. 237) als erforderlich bezeichneten Ersetzungsumfang von mehr als 50 % des vorhandenen Leitungsbestandes nicht erreiche.
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